Bildungsfahrt der Maler und Tischler vom 12.-14. April 2024

Im April macht das Wetter, was es will und wir mittendrin unsere Bildungsfahrt nach Hamburg.  Mit Sonnenschein und einer leichten Brise reisten wir am Freitag, den 12.04.2024 am Rathaus von Hamburg an und genossen die Ausführungen zur Historie der Stadt in einem zweistündigen Stadtrundgang durchs Centrum bis zum Museum und Mahnmal der St.  Nikolaikirche vorbei an den Landungsbrücken und weiter zur gemeinsamen Stärkung bei einem Abendessen im bekannten „Störtebeker Fischrestaurant“. Passend zur Stadt klang der Tag mit einem Besuch im Schmidt Theater Tivoli gebührend aus. Mit vielen Fakten rund um die Elbphilharmonie begann der zweite Tag, vom Ursprung des Gebäudes, der Idee des Umbaus und der Gestaltung bis hin zur Umsetzung. Der gesamte Bau besteht aus Besonderheiten sei es die Glasfassade, die Akustik oder das Dach, nichts ist von der Stange. Der abschließende Besuch der Plaza der Elbphilharmonie bescherte uns einen fantastischen Ausblick in den Hafen und auf die Stadt. Die anschließende Hafenrundfahrt bei schönstem Sonnenschein machte den Vormittag komplett. Wenn Maler und Tischler in Hamburg sind, darf ein Besuch des Deutschen Malermuseums nicht fehlen. Die historische Sammlung ist mit viel Liebe und Fleiß zusammengestellt und gab uns ausführliche Einblicke in längst vergangene Zeiten, aber auch in Momente, die der ein oder andere Meister selbst noch in seiner Ausbildung kennenlernen durfte. Wir hoffen, dass dieses kleine Schmuckstück noch lange für viele weitere Generationen von Malern erhalten bleibt.

Generationswechsel in der Maler- und Lackiererinnung Cottbus setzt sich fort

Auf der obligatorischen Mitgliederversammlung am 19. Oktober 2023 im Meistersaal der Handwerkskammer Cottbus fanden turnusgemäß neue Vorstandswahlen der Maler- und Lackiererinnung Cottbus statt. 

Malermeister Jürgen Gehrmann, Obermeister seit 10 Jahren, stellte sich nicht wieder zur Wahl sowie der stellvertretende Obermeister Malermeister Uwe Woschech aus Altergründen nicht mehr kandidierte. Die beiden Cottbuser Malermeister Timo Laschke und Kai Lehmann stellten sich zur Wahl als Obermeister. Von den anwesenden Mitgliedern wurde Malermeister Timo Laschke zum neuen Obermeister und Malermeister Kai Lehmann in einem gesonderten Wahlgang zum Stellvertreter gewählt. Den Vorstand komplettieren die Malermeister Jörg Schombel aus Burg, Frank Teige aus Senftenberg sowie Jan Petrick aus Groß Schacksdorf, der erstmals ein Amt als Vorstandsmitglied übernimmt.

Neben den Innungsobligenheiten wurde über den aktuellen Stand bei der Arbeitszeiterfassung, zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie JTF-Förderung informiert.

 

Vita

Obermeister Timo Laschke

geb. 31.05.1967

1992 - Malermeister

1992 - Gründung des eigenen Betriebes

 

Fotos: Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße

Freisprechung im Handwerk

Bei der feierlichen gewerkeübergreifenden Freisprechung im Oberstufenzentrum II des Landkreises Spree-Neiße erhielten am 26.09.2023 58 Auszubildende aus den Gewerken Tischler, Bäcker und Fleischer sowie Fachverkäufer Bäcker und Fleischer, Maler und Fahrzeuglackierer, Maurer, Hochbaufacharbeiter, Anlagenmechaniker SHK und eine Kauffrau für Büromanagement die Ergebnisse der Prüfung sowie die Gesellenbriefe überreicht.

 

Jede Freisprechung bedeutet Tradition nach altem Brauch, bei der die Auszubildenden, die Ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben von ihren Pflichten als Auszubildender freigesprochen und würdig in den Berufsstand aufgenommen werden.

 

Die Übergabe der Gesellenbriefe an die Maler und Lackierer nahm der Malermeister Jörg Schombel gleichzeitig Mitglied des Vorstandes der Maler- und Lackierer Innung Cottbus sowie Mitglied des Gesellenprüfungsausschusses, der Kreishandwerksmeister Herr Guntram Bialas und die Geschäftsführerin der Handwerkskammer Cottbus Frau Manja Bonin vor. Insgesamt konnten 6 Maler und 5 Fahrzeuglackierer freigesprochen werden. 

 

Fotos: Handwerkskammer Cottbus

Dankeschön für Teilnahme am Kita-Wettbewerb des Handwerks

Wettbewerb weckt Neugier auf Berufe

 

Heidi Sieron, Leiterin der Kita "Vier Jahreszeiten" aus Cottbus-Willmersdorf, hatte sich mit ihrer Kindergruppe am Wettbewerb "Kleine Hände, große Zukunft" des Handwerks beteiligt. Jürgen Gehrmann, Obermeister der Maler- und Lackiererinnung Cottbus, überreichte den 16 Kindern der Gruppe "Pinguine" als Dankeschön kleine Präsente in Form von Malheften, Buntstiften, Tusche und Malkreide.

 

Download eines Fotos im JPG-Format:
www.4imediadownload.com/PM/HWK/Kita-Wettbewerb.jpg

(BU)

"Die Kinder zwischen drei und sechs Jahren haben sich mit unserer beeindruckenden Welt des Handwerks auseinandergesetzt und diese kreativ auf einem Poster verarbeitet. Dafür möchte ich mich bei allen Kindern bedanken", begründet der Malermeister sein Kommen.

 

An dem bundesweiten Wettbewerb nehmen jährlich über 250 Kindergärten teil. Eine Expertenjury mit Vertretern aus Handwerk und Frühpädagogik küren die schönsten und einfallsreichsten Arbeiten.


Die Sieger dürfen sich über ein Preisgeld von je 500 Euro für ein Kita-Fest oder einen Projekttag zum Thema Handwerk freuen. Beim diesjährigen Wettbewerb wurden 11 Landessieger ausgewählt. Auch wenn die Kita "Vier Jahreszeiten" diesmal leider nicht dazu zählte, so sind die Kleinen mit den Geschenken aus dem Handwerk doch bestens gerüstet für die nächste Mal-Aktion, die im Oktober startet. Veranstalter ist die Aktion Modernes Handwerk e.V. Weitere Informationen unter:
 www.amh-online.de/kita-wettbewerb

 

Fotos: Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße

Biertasting und Kahnfahrt der Maler- und Lackiererinnung Cottbus nach Schlepzig

Gut gelaunte Maler in Begleitung sowie Vertreter der Gastmitglieder der Innung trafen sich am 01.09. 2023 nach getaner Arbeit bei schönstem Wetter im alten Spreewalddorf Schlepzig. Der Ort wurde 1004 in einer Schenkungsurkunde von Heinrich dem II. an das Kloster Nienburg erstmals urkundlich erwähnt.  Das Dorf bestand im Jahr 1431 aus einem Richter, einem Lehnsmann sowie 15 weiteren Personen und. Seit 1993 liegt die Gemeinde im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald.

Die kleine Auszeit im malerischen Ambiente begann mit einer Führung in der Bierbrauerei. Sie war angereichert mit Witz und Charme des Braumeisters, der neben den Zahlen und Fakten über viele Anekdoten berichten konnte, die alle Beteiligten das ein oder andere Mal schmunzeln ließen.

Die Spreewaldbrauerei besteht seit 1788 und braut heute ein Spreewälder Pils, Spreewälder Dunkel, Zwickel und Hefeweizen von Hand und ganz natürlich ohne Konservierung. Besonderen Genuss bieten außerdem die saisonal gebrauten Biere, wie zum Beispiel das Maibock oder das Oktoberbier – das ist Biergenuss in Perfektion.

Die anschließende Kahnfahrt durch die Stille der Natur und durch das Dorf mit den Köstlichkeiten der Brauerei und mit viel Wissenswerten zu alten und neuen Gegebenheiten, war eine schöne Abwechslung zum Alltagstrubel.

Der Ausklang des Tages mit anregenden Gesprächen zur aktuellen Situation im Handwerk fand selbstverständlich bei gutem Essen und einem gepflegten Bier statt.

(Fotos: Kreishandwerkerschaft Cottbus)

 

Gemeinsame Bildungsfahrt der Maler- und Lackiererinnung Cottbus und der Tischler-Innung Cottbus vom 16. bis 17. Juni 2023 nach Weimar

Die volle Packung Kultur, gepaart mit guter Laune und schönem Wetter gab es am 16. und 17. Juni 2023 während der gemeinsamen Bildungsfahrt der Maler- und Tischler-Innung nach Weimar.

 

Noch am Tag der Anreise gab es eine Altstadtführung zum Thema: „Klassisches Weimar“ mit Zahlen und Fakten zur Geschichte von Weimar inklusive zum Leben und Schaffen von Goethe und Schiller mit kleinen Anekdoten am Rande sowie Ausführungen zum Goethe- Nationalmuseum mit Goethe Wohnhaus, der Herzogin Anna Amalia Bibliothek, dem Schiller-Museum mit Wohnhaus und dem von Gartenhaus von Goethe und vieles mehr.

Das Goethe-Nationalmuseum ist das bedeutendste Museum zur Präsentation und Erforschung von Leben und Werk Johann Wolfgang von Goethes. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek - in der Tradition eine Fürstenbibliothek verfügt über Sammlungen vom 9. bis zum 21. Jahrhundert, die laufend ergänzt, erschlossen und mit aktueller Forschungsliteratur zugänglich gemacht wird. Das historische Bibliotheksgebäude mit dem berühmten Rokokosaal ist Teil des Welterbe-Ensembles "Klassisches Weimar".

Im Schiller-Museum mit Wohnhaus, das in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde, verlebte Friedrich Schiller seine letzten drei Lebens- und Schaffensjahre. In dieser Zeit entstanden die großen Dramen "Die Braut von Messina" und "Wilhelm Tell", bevor der Dichter 1805 in seinem Arbeitszimmer starb. 

Das Gartenhaus am Rande des Parks an der Ilm war 1776 Goethes erster eigener Wohnsitz in Weimar. Hier schrieb er die Ballade vom "Erlkönig" und das Gedicht "An den Mond". Im Alter wurde das Haus, das mit originalen Möbeln wie dem Stehpult und "Sitzbock" ausgestattet ist, ein wichtiger Rückzugsort für Goethe. Mit seinem Garten ist das Gartenhaus seit 1998 ein Teilstück des Ensembles "Klassisches Weimar".

 

 

Nach dem langen Fußmarsch und in Vorfreude auf die Premiere im Freilufttheater am E- Werk gab es noch eine kleine Stärkung, welche von einem kurzen, heftigen Regenschauer unterbrochen wurde, was der guten Stimmung aber keinen Abbruch tat.   

Das Stück „Diener zweier Herren“ war modern und witzig inszeniert und rundete den Tag gelungen ab.  

 

Der Samstag begann mit der Thementour im Bauhaus-Museum, welches 2019 anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des 1919 in Weimar gegründeten staatlichen Bauhauses eröffnet wurde. Es präsentiert seitdem die Schätze der weltweit ältesten Bauhaus-Sammlung. Als Ort der offenen Begegnung und Diskussion erinnert es an die frühe Phase der bedeutendsten Design- und Kunstschule des 20. Jahrhunderts und verknüpft deren Geschichte mit Fragen zur Lebensgestaltung von Heute und Morgen.

 

Ohne große Pause ging es mit dem Bus weiter zum Schloss und Park Belvedere mit großer Orangerie südlich von Weimar - der barocken Sommerresidenz der Familie von Sachsen-Weimar und Eisenach. Das ebenfalls zum UNESCO-Welterbe gehörende Bauwerk ist seit 1923 ein Museum für das Kunsthandwerk des 18. Jahrhunderts, in dem erlesene Porzellane aus dem Besitz des Weimarer Herzoghauses zu sehen sind.

 

Gen Heimat ging es über Moritzburg mit einem kulinarischen Ausklang und einem romantischen Abendspaziergang zum Schloss. 

Das sollten Arbeitgeber jetzt beachten.

Ab dem 01.05.2023 gilt der Mindestlohn 1 mit 12,50 € für Helfertätigkeiten und Mindestlohn 2 mit 14,50 € für Facharbeitertätigkeiten.

 

Ab dem 01.04.2024 steigt der Mindestlohn 1 auf 13,00 € für Helfertätigkeiten und Mindestlohn 2 auf 15,00 € für Facharbeitertätigkeiten.

 

Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung über die Rechtsverordnung nach § 7 AEntG sind nicht nur nationale, sondern auch internationale Betriebe daran gebunden, sofern sie bei uns tätig werden.

Mitgliederversammlung am 23.02.2023

Die Mitgliederversammlung fand am 23.02.2023 im Meistersaal der Handwerkskammer Cottbus statt.

Auf der Tagesordnung standen:

1.  Begrüßung und Formalien

2.  Vorstellung der Firma Dulimex und deren Produkte

     Herr Mustafa Gündüz 

3.  Vortrag zur Unternehmensnachfolge

     Frau Anja Beck, Handwerkskammer Cottbus     

4.  Aussprache und Beschluss zur Jahresrechnung 2022

5.  Aussprache und Beschluss zur Satzungsänderung

6.  Wahl des Vertreters und Stellvertreters in der Kreishandwerker-

     schaft Cottbus/Spree-Neiße

7.  Auswertung der ÜLU-Arbeitsgespräches vom 15.02.2023

8.  Handwerker-Messe am 22./23.04.2023

9.  Informationen zur Bildungsfahrt und zum Tagesausflug

10. Verschiedenes

 

Vorschau auf die Bildungsreise am 16. und 17. Juni 2023

Vorfreude ist die schönste Freude!

Nach einem wundervollen Wochenende der Maler- und Lackiererinnung in Berlin, im September des vergangenen Jahres, geht es in diesem Jahr gemeinsam mit der Tischlerinnung nach Weimar, denn Weimar ist für sein kulturelles Erbe bekannt und lockt mit vielen Sehens- und Wissenswerten, welches erkundet und erfahren werden will.

Wir starten am 16. Juni 2023, 08.00 Uhr mit einem gemütlichen Reisebus, übernachten in einem hochmodernen Hotel mit klassizistischen Akzenten inmitten der altstädtischen Fußgängerzone und erhalten ein rundes Programm mit allem, was Weimar zu bieten hat, inklusive kulinarischer Genüsse.

 

Also bleiben Sie schön neugierig und genießen Sie die Vorfreude auf das gemeinsame Event.

Ausbildungs-Tarife 2022 - 2025

Ab August 2022 gelten für die Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk neue Ausbildungsvergütungen.

Ab / bis 1. August 2022 bis
31. Juli 2023

1. August 2023 bis

31. Juli 2024

1. August 2024 bis
31. Juli 2025

1. Lehrjahr 740,00 € 770,00 € 800,00 €
2. Lehrjahr

815,00 €

850,00 €

885,00 €

3. Lehrjahr

980,00 €

1.015,00 €

1.050,00 €

 

Bildungsfahrt der Maler- und Lackiererinnung Cottbus 24. - 25.09.2022 nach Berlin

Am vergangenen Wochenende erhielten die Teilnehmer der Bildungsfahrt der Maler- und Lackiererinnung Cottbus die volle Packung Kultur. Los ging es mit einer Führung durch die Gärten der Welt mit viel Sehens- und Wissenswerten über die Natur inkl. kleiner Einblicke in die Hintergründe und die Entstehung der einzelnen Gärten.

Auf die Natur folgten kulinarische Gaumenfreuden und weitreichende Ausblicke über die Stadt Berlin in einem einzigartigen Ambiente, dem Berliner Fernsehturm-Restaurant „Sphere“. Mit einem kulturellen Ausklang fan der erste Tag der Reise einen würdigen Abschluss.

Mit einem Streifzug durch die Stadt vorbei am Berlin-Marathon ging es am nächsten Tag weiter zu Berlins 36 Brücken per Schiff. Vom Wasser aus erhielten wir eine völlig neue Sichtweise auf die Stadt und ihre Geschichte nebst Sonne und Entspannung. 

 

Auf der Heimfahrt durfte das Brandenburger Highlight der Industriekultur das Museumsdorf Baruther Glashütte nicht fehlen. Hier trifft jahrhundertealte Manufakturtradition auf fleißige Hände. In den alten Fachwerkhäusern wohnen Händlerinnen und Handwerker und machen das Museumsdorf zu einem Ort der Kreativität.

 

Das sollten Arbeitgeber jetzt beachten. 

 

Ecklohn (Ost und Berlin):

 

ab 01.01.2023 um 0,98 €: Ecklohn von 16,88 € auf 17,86 € und
ab 01.01.2024 um 0,58 €: Ecklohn von 17,86 € auf 18,44 €

 

Inflationssonderzahlung:

 

600,00 €, zahlbar einmalig oder in Raten, bis spätestens mit der Abrechnung Mai 2023

 

Mindestlohn I (Helfer):


12,50 € ab dem 01.04.2023 und
13,00 € ab dem 01.04.2024

 

Mindestlohn II:


14,50 € ab dem 01.04.2023 und
15,00 € ab dem 01.04.2024

Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung ab 1.1.2021

Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich die Mindestausbildungsvergütung für alle neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge.

Näheres finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Cottbus unter diesem Link.

Lockdown ab 16.12.2020 – Eckpunkte und Musterbescheinigung für Betriebe vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Nach der Telefonkonferenz vom 13.12.2020 gilt ab Mittwoch, 16.12.2020, ein erneuter Lockdown.

 

Die bundesweiten Regelungen aufgrund der Telefonkonferenz der MPK mit der Kanzlerin finden Sie -> hier zusammengefasst:
Die Details zu den drei Bereichen Weihnachten/Silvester, Einzelhandel/Dienstleistungen/Gastronomie und Schulen, KiTas, Arbeitsleben finden Sie -> hier
 
Achtung: Im Wesentlichen entsprechen die Regelungen denen des Lockdowns vom Frühjahr, es scheint aber alles darauf hinzuweisen, dass Baumärkte diesmal nicht unter die Ausnahmeregelung fallen und wie der Einzelhandel geschlossen werden müssen.

Bezüglich der Regelung für Mischbetriebe (also mit angeschlossenem Ladengeschäft) haben wir vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgende Info (Seite 4):

 „Grundsätzlich gilt: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. Ausgenommen sind die in § 12 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV aufgezählten Geschäfte und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.“

Mischbetriebe des Handwerks (Betriebe des Handwerks gemäß Handwerksrolle, die daneben auch Waren verkaufen) dürfen einschließlich des Nebenbeiverkaufs von Waren weiter betrieben werden.“

Für die meisten Betriebe wird das Kerngeschäft über den in den FAQ genannten 50 % für den Handwerksbetrieb liegen.

Wir können vermuten, dass die Regelung auch in anderen Bundesländern ähnlich umgesetzt wird, können dies aber im Moment nicht verbindlich sagen, weil jedes Bundesland eine andere Coronaverordnung hat. Auf der sicheren Seite sind Sie immer mit einem Lieferdienst. 

Fahrzeuglackierwerkstätten fallen wohl wieder unter KfZ-Werkstätten, sodass Kunden trotz Ausgangssperre Ihre fertig gestellten KfZ abholen und auch zur Reparatur bringen dürfen.

Bei Arbeiten auf Baustellen ist zwar keine Bescheinigung nötig, sie kann aber sinnvoll sein, um Diskussionen bei Kontrollen zu vermeiden. Unser Muster finden Sie -> hier. Wichtig: Versehen Sie den Bogen unbedingt mit Ihrem eigenen Firmenbriefkopf!
Dass bei der Arbeit auf Baustellen auch weiter die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten sind, ist selbstverständlich, bspw.

  • Bei Innenaufträgen den Kontkat mit älterer Kundschaft möglichst vermeiden
  • Soweit möglich mit großem Abstand arbeiten
  • Bei gemeinsamen Fahrten in Transportern zu Baustellen die Belegschaft - sofern möglich - auf mehrere Fahrzeuge verteilen
  • Mitarbeiter, die von der Arbeit wegbleiben, sind schriftlich, per e-mail oder Whatsapp etc. (Nachweis) aufzufordern, die Arbeit aufzunehmen und zu angegebenen Baustellen zu fahren.
    • Kommt der Mitarbeiter dem nicht nach, kann ggf. abgemahnt werden, wenn das nötig scheint
    • Mitarbeiter mit Infektionsrisiko (bspw. immungeschwächte Familienmitglieder, Pflege von Eltern etc.) sollten von der Arbeitspflicht freigestellt werden (Kurzarbeit/Krankschreibung etc.)
Quelle: Bundesverbamd Farbe Gestaltung Bautenschutz
2020-12-14_Musterbescheinigung_bei_Ausga
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Webinare zum Thema Asbest vom Bundesverband

Diese Webinare erfüllen für das Arbeiten mit Asbest die Anforderungen nach der TRGS 519, Anlage 10 und bilden die Theorie-Grundlage zur qualifizierten Person (Q1E). Es ist erforderlich, Teil 1 bis 4 an vier Terminen á 1 Stunde für die Qualifizierung zum Aufsichtsführenden zu absolvieren. Der Praxisteil (Teil 5) wird in Berlin zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

 

Termine:            Vom 13.05.2020 bis 05.06.2020 – Details siehe Anhang


Preis:
                 Die Webinare werden für Verbandsmitglieder kostenfrei angeboten.

 

Anmeldung: unter https://www.farbe.de/aktuell/nachricht/artikel/webinarangebot-zum-thema-asbest/

 

Bitte beachten Sie, dass Sie je Webinarteil 1 bis 4 eine Anmeldung ausfüllen müssen!

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Beate Bliedtner, Tel. 030 2232 8627, bliedtner@farbe-bb.de

  

Weitere Informationen finden Sie im Anhang

  • Was Betriebe beachten müssen
  • Termin- und Themenübersicht
Was müssen Betriebe beachten_TRGS 519.pd
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Termin- Themenübersicht Webinare Asbest
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Mindestlohnerhöhung zum 1. Mai 2020

Der Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Berlin-Brandenburg verweist auf Änderungen der Mindestlöhne. Nunmehr werden die Branchenmindestlöhne in den Tarifgebieten Ost und West endgültig angeglichen und betragen für:

 

- gelernte Arbeitnehmer / Gesellen: 13,50 € und für

- ungelernte Arbeitnehmer: 11,10 €

Auf Bildungsreise in Dresden

Am 14. und 15. Juni 2019 führte die Maler- und Lackiererinnung Cottbus in Kooperation mit der Tischler-Innung Cottbus ihre Bildungsfahrt nach Dresden durch.
Erste Station der Tour war der Besuch der Jehmlich Orgelbau GmbH in Dresden. Während der Werkstattführung erfuhren die Teilnehmer allerhand interessante Details zum Orgelbau und konnten sich über die Arbeit der Orgelbauer informieren.
Als Abschluss des ersten Tages wurde eine Dampferfahrt auf der Elbe entlang der Schlösser unternommen.
Der Samstag begann mit einem Stadtrundgang durch das historische Dresden und wurde abgerundet mit einem Besuch in der Kreuzkirche und dem Kreuzchor.

Bundesagentur für Arbeit warnt vor einer betrügerischen Mail

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.

Newsletter Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Berlin-Brandenburg

Liebe Innungsmeisterinnen und Innungsmeister,

Allgemeine Informationen

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Steuerstundungen / Anpassung der Vorauszahlungen

Bescheinigung für Berufspendler

ZDH Umfrage

Schulsanierung jetzt

Kurzarbeitergeld (KuG)

Wo Sie vielleicht helfen können:

 

Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Nachfolgend die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach aktuellem Stand.

SARS-CoV-2-EindV.pdf
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Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrtes Mitglied,

 

im Folgenden möchten wir Sie zum Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informieren:

 

Die aktuellen Formulare zur Kurzarbeit und die entsprechenden Ausfüllhinweise finden Sie über folgenden Link im Internet: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/Kurzarbeitergeld  - Antrag auf Kurzarbeitergeld

 

Neben der Anzeige müssen Sie folgende Dokumente mit einreichen:

 

1. Gewerbeanmeldung
2. Handelsregisterauszug (wenn Sie eingetragen sind)
3. Lohnjournal des letzten Monats
4. Vereinbarung mit dem AN zur Kurzarbeit

 

Hinweis: Die Anträge umfassen die bisher geltenden Regeln. Die geplanten Sonderregeln zum erleichterten Bezug sind noch nicht enthalten, wir werden Sie aber zeitnah darüber informieren.

 

Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an gezahlt, indem die Anzeige über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.

Zivilrechtliche Folgen eines durch den Coronavirus bedingten Betriebsstillstandes

Aus gegebenem Anlass informieren wir mit dem nachstehenden Schreiben des Zentralverbandes des deutschen Handwerks über die zivilrechtlichen Folgen eines durch den Coronavirus bedingten Betriebsstillstands.

20200304_05-00_RS_Folgen_Corornavirus.pd
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Warnung vor gefälschten Bußgeldbescheiden

Das Innenministerium und Polizei warnen vor gefälschten Bußgeldbescheiden. Nachfolgend dazu die Pressemitteilung.

Pressemitteilung
PM_Warnung vor gefälschten Bußgeldbesche
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Auf Bildungsreise in Dresden

Am 14. und 15. Juni 2019 führte die Maler- und Lackiererinnung Cottbus in Kooperation mit der Tischler-Innung Cottbus ihre Bildungsfahrt nach Dresden durch.
Erste Station der Tour war der Besuch der Jehmlich Orgelbau GmbH in Dresden. Während der Werkstattführung erfuhren die Teilnehmer allerhand interessante Details zum Orgelbau und konnten sich über die Arbeit der Orgelbauer informieren.
Als Abschluss des ersten Tages wurde eine Dampferfahrt auf der Elbe entlang der Schlösser unternommen.
Der Samstag begann mit einem Stadtrundgang durch das historische Dresden und wurde abgerundet mit einem Besuch in der Kreuzkirche und dem Kreuzchor.

 

 

 

Umtausch des Führerscheins

Sehr geehrte Mitglieder,


wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit dem 01.01.2019 neue Ablauffristen für Führerscheine gültig sind. Dazu müssen Sie vor Ablauf der Frist den Umtausch persönlich bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragen. Die voraussichtlichen Kosten betragen 25 Euro. Sollten Sie die Frist überschreiten, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro dazu. Nach Umtausch gilt der neue Führerschein 15 Jahre. Personen, die vor 1953 geboren sind, werden vom Umtausch ausgenommen. Für alle anderen gelten die nachfolgenden Übersichten:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine), werden nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers befristet:

geboren Fristablauf
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Plastikführerscheine in Scheckformat), werden nach Ausstellungsjahr befristet:

 

ausgestellt Fristablauf
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030

Bildungsfahrt

Vom 14. bis 15. Juni findet die diesjährige Bildungsfahrt nach Dresden statt. Gemeinsam mit der Tischler-Innung Cottbus sind unter anderem eine Führung durch die Jehmlich Orgelbau GmbH, eine Dampferfahrt sowie ein Besuch der Kreuzkirche mit Kreuzchor geplant. Eine Altstadtführung durch Dresden darf natürlich auch nicht fehlen.

Ransomware-Angriffen auf Unternehmen

Die Handwerkskammer Cottbus berichtet in einem Artikel über Ramsomware-Angriffe auf Unternehmen. Nähere Informationen hier.

Meister im Handwerk: Erkennbar schon im Namen

Die Deutsche Handwerkszeitung informiert in ihrem Newsletter über die Abkürzung des Meistertitels. Nähere Informationen hier.

Herzlichen Glückwunsch

Die Maler- und Lackierer Innung Cottbus gratuliert der Maler Meisterbetrieb GmbH R. & J. Gehrmann zur Eintragung in die Ehrenchronik der Stadt Cottbus anlässlich des Neujahrsempfanges. Wir wünschen weiterhin viel Erfolg! 

Ausbilderworkshops 2019 der Handwerkskammer Cottbus

Im Rahmen des Projektes ,,Gutes Lernen im Betrieb" bietet die Handwerkskammer Cottbus kostenlose Workshops für Ausbilder zu unterschiedlichsten Themen an. Nähere Informationen auf den nachfolgenden Flyer.

Ausbilderworkshops 2019.pdf
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iBOB

Die Maler- und Lackiererinnung Cottbus, vertreten durch die Brillux GmbH & Co.KG, präsentierte sich am Samstag, den 17. November 2018 auf der iBOB in Cottbus. Die interaktive Berufsorientierungsbörse fand von 10.00 bis 15.00 Uhr in der Stadthalle statt. 

Hinweis zur Tachografenpflicht

EU-Parlament lehnt mit 2/3 Mehrheit Ausdehnung der Fahrtenschreiberpflicht ab. Deshalb bleibt es bei der alten Regelung das Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse grundsätzlich von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen sind. In der Klasse zwischen 3,5 und unter 7,5 Tonnen profitieren Handwerksbetriebe im Umkreis von 100 km ihres Betriebssitzes von einer Ausnahmeregelung.

 

Aber Achtung,
wer nicht unter die Fahrtenschreiberpflicht fällt, muss für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen die Dokumentationspflicht beachten.
Wird der Radius von 100 km auch nur einmal überschritten, müssen Angaben zum Fahrer, zur Fahrtdauer und der Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert werden. Diese Nachweispflicht gilt rückwirkend für 29 Tage und es sind dazu Tageskontrollblätter zu führen.

Warnung vor Betrugsversuch

Wir warnen vor dem Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale und empfehlen ihnen dieses nicht auszufüllen. Nachstehend sehen sie dieses Fax zur ihrer Information.

Betrugsversuch DAZ.pdf
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Tour durch das Lausitzer Seenland

Am 15. September 2018 führte die Maler- und Lackiererinnung Cottbus in Kooperation mit der Bauinnung Cottbus/Spree-Neiße-Kreis und der Tischler-Innung Cottbus eine Tagesfahrt durch das Lausitzer Seenland durch.

 

Erste Station der Tour war die Landmarke „Rostiger Nagel, bevor es mit dem Bus durch das Lausitzer Seenland mit Stopps am Geierswalder See, dem Partwitzer und Sedlitzer See zum aktiven Tagebau Welzow Süd ging.

 

Höhepunkt der Fahrt war die Rundfahrt mit der „Santa Barbara“ auf dem Senftenberger See. Als Abschluss der Tagesfahrt wurde der Stadthafen Senftenberg besichtigt.

 

Erste gemeinsame Freisprechung

Bei einer feierlichen Festveranstaltung im Oberstufenzentrum 2 des Landkreises Spree-Neiße erhielten 68 Auszubildende am 12. September ihre Zeugnisse. Zum ersten Mal wurden Azubis aus allen Gewerken gemeinsam geehrt. Die Freisprechung wurde von der Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße und deren Innungen sowie der Handwerkskammer Cottbus durchgeführt. Die Freisprechung fand großen Zuspruch von Familienangehörigen aber auch Arbeitgebern der Auszubildenden. Die Lehrlinge des dritten Lehrjahres des Bäcker- und Fleischerhandwerks versorgten die Gäste kulinarisch mit einem selbst gestalteten Buffet, das großen Zuspruch bei den Gästen fand. Eingeladen waren zudem die Auszubildenden des 1. Lehrjahres, die im Rahmen der Veranstaltung herzlich begrüßt wurden. Die besten Lehrlinge aus allen Gewerken erhielten eine Auszeichnung. Die 68 Gesellen und Facharbeiter wurden in den Berufen Ausbaufacharbeiter, Automobilkaufmann/frau, Bäcker/in, Dachdecker, Fachkraft für Metalltechnik Fachverkäufer/innen im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei und Fleischerei), Fahrzeuglackierer, Fleischer/in, Kaufmann/frau für Büromanagement, Konditor, Maler und Lackierer, Maurer, Stuckateur und Tischler ausgebildet.

 

Sonderinformation des Landesinnungsverbandes

Sehr geehrtes Innungsmitglied,

 

wir hatten vielfach auf die drohende Gefahr von Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Datenschutzerklärungen auf Ihrer Homepage hingewiesen. Wie nicht anders zu erwarten, sind nach Ablauf der Übergangsfrist am 25. Mai 2018 vielfach Abmahnungen verschickt worden, die den Charakter von Serienbriefen haben. Soweit uns bekannt ist, ist eine Reihe von Betrieben in Westfalen, Hessen und Bayern getroffen. Die Abmahnungen werden sehr häufig von einer Anwaltskanzlei in Augsburg verschickt, die laut Schreiben die rechtlichen Interessen eines Unternehmens aus Rheinland-Pfalz vertritt. Näheres hierzu finden Sie unter diesem Link.

 

Sollten auch Sie Opfer dieser "Abmahnmafia" werden, unterschreiben Sie bitte auf gar keinen Fall voreilig eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung". Wenden Sie sich bitte vielmehr unverzüglich und unmittelbar an uns. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob überhaupt eine wettbewerbsrechtliche Situation besteht, die einen Anspruch begründen könnte. In den o.g. Fällen dürfte dies eindeutig nicht der Fall sein.

 

Unabhängig davon hier noch einmal der Hinweis, dass nach DS-GVO jede Homepage ein Impressum und eine Datenschutzerklärung enthalten muss, die von jeder Seite aus erreichbar sind. Wir empfehlen, diese auf getrennten Seiten zu veröffentlichen. Es gibt aber auch, da dies in der Verordnung nicht eindeutig formuliert ist, die Meinung, dass Impressum und Datenschutzerklärung auf einer Seite platziert werden können. In diesem Fall muss dies aber auch eindeutig so im Link erkennbar gemacht werden.

Maler- und Lackiererinnung Cottbus auf der 28. Handwerkerausstellung

Bei der 28. HanderkerMesse präsentierte sich auch 2018 die Maler- und Lackiererinnung Cottbus. Die Besucher zeigten reges Interesse an den Angeboten der Unternehmen der Innung. 10.000 Besucher strömten am vergangenen Wochenenden in die Messehalle. 304 Austeller boten auf der HandWerker Messe Cottbus auf knapp 10.000 m² Ausstellungsfläche einen umfangreichen Einblick in verschiedene handwerkliche Berufe. Bei zahlreichen Gewerken konnten die Besucher selbst Hand anlegen, sich ausprobieren und ihre Fähigkeiten testen. Maler, Maurer, Tischler sowie Textilhandwerker ließen sich gern über die Schulter schauen. Die Cottbuser Handwerkerausstellung mit ihrer Vielfalt und Qualität und der besonderen Kombination aus Präsentationen, Schauvorführungen, den Klein- und Kunsthandwerkern ist ein Garant für einen lohnenswerten Besuch.

Tarif- und Arbeitsrecht

Erholungsbeihilfe – Alternative zum Weihnachtsgeld

Im November stehen immer die Fragen der Jahressondervergütung/des Weihnachtsgeldes als auch der Schlechtwetterkündigung (§ 46 RTV) an. 
Im Zuge der Frage „Weihnachtsgeld – ja oder nein?“ bietet die Erholungsbeihilfe eine gute Alternative – da sie unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden kann und sich so direkt im Portemonnaie Ihres Arbeitnehmers auswirkt.

Informieren Sie sich über die aktuellen Merkblätter und verwenden Sie die darin enthaltenen Muster.

Diese erhalten Innungsmitglieder bei Ihrer Geschäftsstelle bzw. beim Landesverband.

Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht - Änderungen ab August 2015

Seit dem 1. August 2015 gelten im Bereich der Pflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) weitere Erleichterungen. Damit ist das Bundesarbeitsministerium (BMAS) der Forderung des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz sowie weiterer Handwerks- und anderer Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände zumindest teilweise nachgekommen.

Das Merkblatt erhalten Mitglieder bei Ihrer Geschäftsstelle.

Formulare für die Ausbildung

Betriebe, die einen Azubi einstellen, haben hier die Möglichkeit, sich die erforderlichen Unterlagen,

wie z.B. den Lehrvertrag, die Anmeldung für die Berufsschule usw. herunterzuladen. Das Berichtsheft

gibt es bei der Geschäftsstelle der Maler- und Lackiererinnung.

Musterformular - Arbeitszeitnachweis

Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG) - gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.

Der Bundesverband hat die Regelungen in einem ausführlichen Merkblatt zusammengefasst, das unsere Innungsmitglieder bereits alle erhalten haben. (Sie finden das Merkblatt auch im internen Bereich von www.farbe.de oder fragen Sie in Ihrer Geschäftsstelle )

Darüber hinaus haben wir Landesverband ein beispielhaftes Exceldokument bekommen, das Ihnen bei der Aufzeichnung der Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten hilfreich sein kann. Wer dieses benötigt, kann es gern bei

                              der  Geschäftsstelle abfordern.

Wintermaler

Bereits zum dritten Mal startet die Aktion Wintermaler. Das Projekt soll unter anderem Verbraucher dazu animieren, Malerarbeiten auch im Winter in Auftrag zu geben. Dazu gibt es ein Gewinnspiel für Endkunden. In jedem Monat von November bis März können diese einen Zuschuss von  500 € für ihre Winter-Malerarbeiten gewinnen. Alle weiteren Informationen und das Gewinnspiel finden Sie hier

Jahressondervergütung im Maler- und Lackiererhandwerk

Die tarifliche Jahressondervergütung / „Weihnachtsgeld“ ist auszahlbar mit der Abrechnung für November. Das aktuelle Merkblatt mit der Tabelle und den entsprechenden Beträgen erhalten Sie bei Ihrer Geschäftsstelle.

Schlechtwetterkündigung nach § 46 RTV

Die Möglichkeit, in der Winterperiode (15. November bis 15. März), gewerbliche Arbeitnehmer bei schlechter Witterung mit eintägiger Kündigungsfrist mit Wiedereinstellungsgarantie kündigen zu können, ist eine besondere tarifliche Regelung des Maler- und Lackiererhandwerks. Das aktuelle Merkblatt zur Schlechtwetterkündigung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle.

Wenn Malerbetrieb - dann Innungsbetrieb!

Auf Grund der immer größer werdenden Nachfrage der Kundschaft bzw. öffentlicher Institutionen/Auftraggeber nach der Zugehörigkeit zur Innung haben wir für unsere Mitglieder einen entsprechenden Flyer entworfen und bestellt. Mit diesem Flyer dokumentieren unsere Mitglieder ihre Zugehörigkeit zu unserer Innung und haben die Möglichkeit, in dem freien Feld Ihren Firmenstempel  oder auch einen persönlichen Zusatz für Ihren Kunden/Auftraggeber einzutragen.
Der Flyer ist an alle unsere Mitglieder am 07.08.2013 verschickt worden.
Wer noch mehr Exemplare benötigt, kann diese gern bei der Geschäftsstelle abfordern.

Ausbildungshilfen - Das Berichtsheft im Maler- und Lackiererhandwerk

Das neue Berichtsheft

Das Führen des Berichtsheftes ist Pflicht für jeden Auszubildenden. Das vom Hauptverband empfohlene Berichtsheft mit Lösungshilfen ist die richtige Ergänzung für die praktische Ausbildung im Betrieb.

 

Zum Start in die Ausbildung sollten die Ausbildungsbetriebe darauf achten, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehört auch das Vorhalten und ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes durch den Auszubildenden.
Für die Ausbildungsberufe Maler/in und Lackierer/in, Fahrzeuglackierer/in und Bauten- und Objektbeschichter/in wurden die Berichtshefte mit Lösungshilfen entwickelt. Sie liegen bei der Maler- und Lackiererinnung zum Verkauf bereit.
Den Innungsmitgliedern bieten wir beim Verkauf SONDERKONDITIONEN

 

 

Maler- und Lackiererrente

Seit 2002 existiert mit der Maler- und Lackiererrente ein attraktives Branchen Tarifmodell für den Aufbau einer persönlichen Altersvorsorge durch Entgeldumwandlung. Alle Informationen zur Maler- und Lackiererrente finden Sie auf der Homepage des Hauptverbandes